
Sind die Tageskarten im Startgeld inbegriffen und wer organisiert diese?
Das Bergbahn-/Skiticket ist nur für den Wettkampftag inbegriffen. Das Bergbahn-/Skiticket für den Trainingstag geht zu Lasten des Teilnehmenden. Beide Tickets können beim Wettkampfbüro bezogen werden, wobei der Betrag für die Tickets vom Trainingstag in bar oder mit Twint zu begleichen sind.
Wo erhalte ich detaillierte Informationen?
Auf der Webseite der Schweizerischen Polizeiskimeisterschaft werden alle Informationen hinterlegt. Für Anliegen oder andere Fragestellungen kann das Kontaktformular auf der Webseite benutzt werden.
Bestehen Möglichkeiten zur Präparation von Alpin- bzw. Langlaufskis?
Grundsätzlich sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Präparation ihrer Skier selber verantwortlich. Für Langlaufskis besteht die Möglichkeit, beim Hofmänner Sport in Davos einen gratis Wachsservice zu beziehen.
Für die Präparation der Alpinskis besteht die Möglichkeit, die Wachsbox am Bolgenhof zu nutzen. Der Wachsbock muss jedoch selbstständig mitgenommen werden. Der Schlüssel kann im Wettkampfbüro behändigt werden.
Fluorwachs-Verbot im Wintersport
Grundsätzlich ist die Schweizerische Polizeiskimeisterschaft vom Fluorwachs-Verbot nicht betroffen. Trotzdem wird an die Verwendung von fluoriertem freien Wachs oder fluorhaltigen freien Tuningprodukten appelliert.
Muss der / die Teilnehmer/-in an allen Disziplinen teilnehmen oder kann er / sie wählen an welchen er / sie teilnimmt?
Der / die Teilnehmer-/in kann selber bestimmen, an welchen Disziplinen die Teilnahme erfolgt. In den meisten Fällen bestimmt dies das Korps bzw. der / die Mannschaftsführer-/in.
Da beim Riesenslalom neu zwei Läufe stattfinden, kann nicht gleichzeitig am Langlauf teilgenommen werden.
Eine Teilnahme am Patrouillenlauf ist jedoch möglich, da dieser am Folgetag stattfindet.
Für den Start am Patrouillenlauf sind 3 Teilnehmer erforderlich. Patrouillen können spontan zusammengesetzt werden.
Besteht die Möglichkeit, den Riesenslalom mit dem Snowboard zu bestreiten?
In unserem Reglement aber auch den Reglementen von Swiss Ski und der FIS wird eine klare Unterscheidung zwischen Ski und Snowboard gemacht. Ebenso verhält es sich mit den USPE Europameisterschaften. Bei der USPE werden nur Skiläufer zu der EM zugelassen. In unserem technischen Reglement steht im Titel geschrieben:
Technisches Reglement für die Schweizerischen Polizei-Skimeisterschaften
Im Artikel 7 unseres Reglements wird festgehalten, dass alle Punkte welche im vorliegenden Dokument nicht geregelt sind, gestützt auf das Reglement von Swiss Ski Anwendung finden.
7 Nicht vorgesehene Fälle
Alle in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fälle werden gemäss gültigem Wettkampfreglement Swiss-Ski geregelt. Aus Gründen der Zweckmässigkeit (Witterungsverhältnisse, usw.) und in Ausnahmefällen kann das Organisationskomitee von diesen Regeln abweichen.
In keinem Reglement von Swiss Ski ist ein entsprechender Passus, welcher einen Snowboarder berechtigt in einem Ski-Riesenslalom mitzumachen, enthalten. Es wird eine klare Unterscheidung zwischen den Reglementen von Ski und Snowboard gemacht. Ebenso verhält es sich mit den Auflagen betreffend der Konfiguration der Rennstrecke.
Entsprechend sehen wir aktuell keine Möglichkeit, dass der Gesuchsteller mit dem Snowboard an den Polizei-Skimeisterschaften teilnehmen kann.