Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sind die Tageskarten im Startgeld inbegriffen und wer organisiert diese?

Das Bergbahnticket ist nur für den Wettkampftag inbegriffen. Das Bergbahnticket für den Trainingstag geht zu Lasten des Teilnehmers. Beide Tickets können beim Wettkampfbüro bezogen werden, wobei der Betrag für die Tickets am Trainingstag in bar zu begleichen sind.

Wo erhalte ich detaillierte Informationen?

Auf der Homepage der Schweizerischen Polizeiskimeisterschaft werden lediglich allgemeine Informationen hinterlegt. Für detaillierte Informationen dient die Kapo Cloud, welche für die jeweiligen Delegationsleiterinnen und Delegationsleiter freigeschaltet und laufend aktualisiert wird.

Bestehen Möglichkeiten zur Präparation von Alpin- bzw. Langlaufskis?

Grundsätzlich sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Präparation ihrer Skier selber verantwortlich. Für Langlaufskis besteht die Möglichkeit, beim Hofmänner Sport in Davos einen gratis Wachsservice zu beziehen.

Für die Präparation der Alpinskis besteht die Möglichkeit, die Wachsbox am Bolgenhof zu nutzen. Der Wachsbock muss jedoch selbstständig mitgenommen werden. Der Schlüssel kann im Wettkampfbüro behändigt werden.

Fluorwachs-Verbot im Wintersport

Grundsätzlich ist die Schweizerische Polizeiskimeisterschaft vom Fluorwachs-Verbot nicht betroffen. Trotzdem wird an die Verwendung von fluoriertem freien Wachs oder fluorhaltigen freien Tuningprodukten appelliert.

Muss der / die Teilnehmer/-in an allen Disziplinen teilnehmen oder kann er / sie wählen an welchen er / sie teilnimmt?

Der / die Teilnehmer-/in kann selber bestimmen, an welchen Disziplinen die Teilnahme erfolgt. In den meisten Fällen bestimmt dies das Korps bzw. der / die Mannschaftsführer-/in.

Für den Start am Patrouillenlauf sind 3 Teilnehmer erforderlich. Patrouillen können spontan zusammengesetzt werden.

Besteht die Möglichkeit, den Riesenslalom mit dem Snowboard zu bestreiten?

In unserem Reglement aber auch den Reglementen von Swiss Ski und der FIS wird eine klare Unterscheidung zwischen Ski und Snowboard gemacht. Ebenso verhält es sich mit den USPE Europameisterschaften. Bei der USPE werden nur Skiläufer zu der EM zugelassen. In unserem technischen Reglement steht im Titel geschrieben:

Technisches Reglement für die Schweizerischen Polizei-Skimeisterschaften

Im Artikel 7 unseres Reglements wird festgehalten, dass alle Punkte welche im vorliegenden Dokument nicht geregelt sind, gestützt auf das Reglement von Swiss Ski Anwendung finden.

7 Nicht vorgesehene Fälle

Alle in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fälle werden gemäss gültigem Wettkampfreglement Swiss-Ski geregelt. Aus Gründen der Zweckmässigkeit (Witterungsverhältnisse, usw.) und in Ausnahmefällen kann das Organisationskomitee von diesen Regeln abweichen.

In keinem Reglement von Swiss Ski ist ein entsprechender Passus, welcher einen Snowboarder berechtigt in einem Ski-Riesenslalom mitzumachen, enthalten. Es wird eine klare Unterscheidung zwischen den Reglementen von Ski und Snowboard gemacht. Ebenso verhält es sich mit den Auflagen betreffend der Konfiguration der Rennstrecke.

Entsprechend sehen wir aktuell keine Möglichkeit, dass der Gesuchsteller mit dem Snowboard an den Polizei-Skimeisterschaften teilnehmen kann.